Was ist IOSS und wie funktioniert es bei Auslandsbestellungen?
Verstehen Sie das Import One-Stop Shop (IOSS) Verfahren. Warum bei der Lieferung manchmal erneut Mehrwertsteuer anfällt und wie Sie Ihr Geld zurückbekommen.
Wer in letzter Zeit in einem Online-Shop außerhalb der EU bestellt hat, hat beim Bezahlen wahrscheinlich den Hinweis „Inklusive Mehrwertsteuer" gesehen. Dahinter steckt meist das sogenannte IOSS-Verfahren (Import One-Stop Shop).
Wie funktioniert das IOSS-Verfahren?
Mit IOSS können Online-Händler aus Drittstaaten die landesspezifische Mehrwertsteuer direkt beim Bezahlvorgang im Shop berechnen und einbehalten. Dieses vereinfachte Einfuhrverfahren gilt allerdings nur für Waren mit einem Sachwert von maximal 150 Euro.
Das Ziel ist eine schnellere Zollabwicklung an den Grenzen. Da Sie die Steuern bereits beim Kauf bezahlt haben, wird das Paket vom Zoll in der Regel ohne Verzögerung und ohne erneute Zahlungsaufforderung direkt zur Zustellung freigegeben.
Warum muss ich trotz Zahlung beim Kauf noch einmal Steuern zahlen?
Das ist eines der häufigsten Probleme beim Import. Obwohl die Steuer beim Kauf bezahlt wurde, verlangt der Zusteller (z. B. die Deutsche Post oder DHL) bei der Übergabe erneut Geld. Das passiert meist aus folgenden Gründen:
- Der Händler hat die IOSS-Nummer nicht übermittelt: Der Zoll benötigt die IOSS-Identifikationsnummer des Händlers im elektronischen Datensatz der Sendung. Fehlt diese Angabe auf dem digitalen Zollbeleg, geht der Zoll von einer unversteuerten Sendung aus und erhebt die Steuer erneut.
- Der Warenwert liegt über 150 Euro: Die IOSS-Regelung greift bei Beträgen über 150 Euro nicht. Bei teureren Bestellungen fallen die Einfuhrabgaben (Steuer und ggf. Zoll) immer erst bei der Einfuhr an.
Bekomme ich mein Geld zurück, wenn ich doppelt bezahlt habe?
Ja, das Geld bekommen Sie zurück, allerdings nicht vom Zoll oder dem Paketdienst, sondern direkt vom Online-Shop.
Wenden Sie sich an den Kundenservice des Händlers und legen Sie den Beleg der Post oder des Kurieredienstes vor, der die Doppelzahlung der Einfuhrumsatzsteuer beweist. Der Händler ist in diesem Fall verpflichtet, Ihnen die beim Kauf einbehaltene Mehrwertsteuer zu erstatten.
Deckt IOSS auch Zölle ab?
Nein. Über das IOSS-Verfahren wird ausschließlich die Einfuhrumsatzsteuer abgewickelt. Liegt der Wert der Sendung über 150 Euro, fallen zusätzlich zur Steuer auch Zollgebühren an. Diese Sendungen können nicht über das IOSS-System deklariert werden.
Ist die Nutzung von IOSS für Händler verpflichtend?
Nein, die Teilnahme am IOSS-Verfahren ist für Händler freiwillig. Viele kleinere Shops scheuen den bürokratischen Aufwand für die Registrierung in der EU. Nutzt ein Händler das Verfahren nicht, zahlen Sie die Einfuhrumsatzsteuer sowie die Bearbeitungsgebühr des Paketdienstes wie gewohnt bei der Zustellung des Pakets.
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