Zoll & Steuern
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US-Zollfreigrenze (De minimis): Die 800-Dollar-Regel und Section 321

Erfahren Sie, wie die De-minimis-Grenze von 800 USD und Abschnitt 321 (Section 321) den zoll- und steuerfreien Import persönlicher Sendungen in die USA ermöglichen.

Vom Parcel Detect-Team
3 Min. Lesezeit
Aktualisiert: März 2026
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Wer Waren in die USA verschickt, stellt schnell fest, wie einfach die Zollabwicklung im Vergleich zu Europa oder Großbritannien ist. Der Grund dafür ist die sogenannte De-minimis-Regelung, deren Freigrenze in den USA extrem großzügig angesetzt ist.

Wie hoch ist die Freigrenze von 800 US-Dollar?

In den USA liegt der De-minimis-Grenzwert bei 800 US-Dollar. Das bedeutet, dass die meisten Pakete mit einem deklarierten Warenwert von bis zu 800 Dollar zoll- und steuerfrei in die USA eingeführt werden können.

Als Berechnungsgrundlage dient der marktübliche Verkaufspreis im Herkunftsland. Für private Onlinekäufer deckt dieser hohe Freibetrag fast alle typischen Auslandsbestellungen komplett ab.

Was besagt Abschnitt 321 (Section 321)?

Abschnitt 321 (Section 321) des US-Zollgesetzes regelt die zollfreie Einfuhr dieser Kleinsendungen. Da diese Sendungen vereinfacht über Sammelerklärungen (Manifeste) abgefertigt werden können, läuft die Zollpassage für Paketdienste und Empfänger besonders schnell und unkompliziert ab.

Wichtig ist jedoch folgende Einschränkung: Jeder Empfänger darf pro Tag nur eine zollfreie Sendung unter Anwendung von Section 321 einführen. Kommen am selben Tag mehrere Pakete von verschiedenen Händlern für denselben Empfänger an, deren Gesamtwert 800 Dollar überschreitet, kann der Zoll die Abgaben auf die gesamte Sendungsmenge fordern.

Welche Produkte sind von der Freigrenze ausgeschlossen?

Nicht jede Ware ist automatisch abgabenfrei, nur weil sie weniger als 800 Dollar kostet. Bestimmte Artikel sind generell von der De-minimis-Regelung ausgeschlossen:

  • Alkohol und Tabakwaren: Hier gelten gesonderte Gesetze; sie werden unabhängig vom Warenwert immer versteuert.
  • Genehmigungspflichtige Waren: Produkte, die einer besonderen Prüfung durch Partnerbehörden unterliegen (z. B. Lebensmittel oder Pflanzen unter Aufsicht der FDA oder USDA).
  • Waren mit Antidumping-Zöllen: Unterliegt ein Produkt Antidumping- oder Ausgleichszöllen (wie bestimmte Stahlprodukte oder Möbel aus ausgewählten Ländern), entfällt die 800-Dollar-Freigrenze.

Was passiert bei einem Warenwert über 800 US-Dollar?

Liegt der Wert der Sendung über 800 Dollar, ist eine reguläre Zollanmeldung (entweder als formelle oder informelle Einfuhr) erforderlich. Dabei fallen die entsprechenden Zölle der jeweiligen Warenart sowie die staatliche Zollabfertigungsgebühr (Merchandise Processing Fee - MPF) an.

Der Paketdienst kontaktiert den Empfänger vor der Zustellung, um diese Gebühren einzufordern. Bei komplexeren Sendungen muss unter Umständen ein externer Zollbroker beauftragt werden.

Fällt bei der Einfuhr US-Umsatzsteuer (Sales Tax) an?

Die US-Zollbehörde CBP (Customs and Border Protection) zieht an den Landesgrenzen keine Umsatzsteuer der einzelnen US-Bundesstaaten ein. Einige Bundesstaaten verlangen jedoch, dass Einwohner importierte Waren nachträglich über ihre Steuererklärung als Gebrauchssteuer (Use Tax) versteuern. In der Praxis wird dies von Privatpersonen allerdings kaum durchgeführt.

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PD

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